Ombudsmann: DNA-Proben bei Häftlingen teils gesetzeswidrig

Häftlingen in tschechischen Gefängnissen sind im vergangenen Jahr widerrechtlich DNA-Proben abgenommen worden. Das hat Ombudsmann Otakar Motejl am Mittwoch mitgeteilt. Die Strafgefangenen waren teils unter Androhung von Gewalt zu der Abgabe der Proben gezwungen worden, was eine interne Polizeivorschrift ermöglichte. Wie Motejl sagte, verstoße die Vorschrift jedoch gegen die Gesetze. Grundsätzlich dürfe eine DNA-Probe nur auf freiwilliger Basis abgenommen werden und bedarf einer Einverständniserklärung des Betroffenen. Aus den DNA-Proben soll eine genetische Datenbank zur Verbrechensaufklärung entstehen. Laut Otakar Motejl ist auch die Entstehung der Datenbank aus rechtlicher Sicht fragwürdig.