Polnisches Gericht hebt Förderverbot für Kohlegrube Turów nach 2026 auf

Das Oberste Verwaltungsgericht von Polen hat am Dienstag den Entscheid des Warschauer Verwaltungsgerichts von Ende Mai aufgehoben, der die Fördertätigkeit im Braunkohletagebau Turów nach dem Jahr 2026 verboten hatte. Dies gab die Agentur PAP mit Verweis auf einen Gerichtssprecher bekannt. Premier Mateusz Morawiecki bezeichnete den Beschluss im Folgenden als „großen Erfolg“ der Regierungspartei PiS. Das neue Gerichtsurteil kritisierten hingegen tschechische Vertreter der Umweltorganisation Greenpeace und Anwälte der tschechischen NGO Frank Bold.

Die Grube Turów befindet sich in Grenznähe zu Tschechien. Die beiden Länder lagen längere Zeit im Streit wegen Umwelt- und Grundwasserschäden, die Tschechien infolge des Kohleabbaus auf seinem Gebiet beklagte. Im Februar vergangenen Jahres wurde dann von beiden Regierungen eine Übereinkunft unterschrieben, die Schadensersatzzahlungen festlegte und den Weiterbetrieb unter gerichtlicher Beobachtung bis 2044 bestätigte.