Präsident Klaus lehnt Unterzeichnung eines zwischen den Parlamentskammern umstrittenen Gesetzes ab

Präsident Vaclav Klaus hat am Montag abgelehnt, ein ihm vom Abgeordnetenhaus vorgelegtes Gesetz über die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Vertretern der Landkreise und Gemeinden zu unterzeichen. Er trat damit der Auffassung des Senates bei, dass das Gesetz zunächst von beiden Parlamentskammern gebilligt werden müsse, da es auch in das Wahlrecht bei Landkreis- und Gemeindewahlen eingreife. Darüber informierte Klaus den Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses Lubomir Zaoralek am Montag in einem Schreiben. Das Gesetz war am Freitag im Senat auf Initiative der ODS abgelehnt worden. Das Abgeordnetenhaus hatte es dem Präsidenten dennoch zu Unterschrift vorgelegt und verwies darauf, dass die Beratungsfrist des Senates bereits abgelaufen sei. Über den Streit wird nun voraussichtlich das Verfassungsgericht entscheiden.