Prager Regierung verabschiedet neue Gesetzesnovelle zur Präsidentenwahl

Der tschechische Präsident sollte bei der nächsten Wahl nicht mehr durch das Parlament, sondern in einer Direktwahl durch die Bürger des Landes gewählt werden. Das geht aus einer Novelle des Verfassungsgesetzes hervor, die heute von der Prager Regierung verabschiedet wurde. Das Kabinett Spidla sprach sich zudem für eine Beschränkung der Immunität der Abgeordneten, Senatoren und der Verfassungsrichter sowie für eine Erweiterung der Kompetenzen des Höchsten Kontrollamtes im Lande aus. Das Gesetz über die Gewährleistung einer standesgemäßen Altersrente für ehemalige Präsidenten wiederum soll dem Parlament erneut, aber in einer leicht veränderten Fassung vorgelegt werden. Des weiteren billigte die Regierung ein neues Gesetz, in dem die Bedingungen festgehalten sind, unter denen jeder Bürger das Recht auf eine unentgeltliche Rechtsbeihilfe hat, zum Beispiel auf einen Anwalt ex offo.

Autor: Lothar Martin