Prager Senatoren wollen wegen Asylgesetz vorm Verfassungsgericht klagen

Die Mitglieder der Fraktion für offene Demokratie im tschechischen Senat wollen sich im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit für bestimmte Asylbewerber, die Präsident Vaclav Klaus in dieser Woche unterschieben hat, an das Brünner Verfassungsgericht wenden. Ihrer Auffassung nach stehe dieses Gesetz nicht im Einklang mit der Charta der Grundrechte und Freiheiten. Anhand des Gesetzes wird es erfolglosen Asylbewerbern verboten, das Flüchtlingslager zu verlassen, bis sie in einen anderen Staat abgeschoben werden, der ihren Asylantrag beurteilen kann. Das Flüchtlingslager können sie kurzzeitig nur in Ausnahmefällen verlassen, z.B. aufgrund eines Arztbesuchs. Nach Meinung der genannten Senatsfraktion könnte sich die Wartezeit jedoch über ein halbes Jahr hinziehen, was für Flüchtlinge, die aus politischen Gründen ihr Land verlassen haben, unerträglich sei.

Autor: Lothar Martin