Rechtsbefugnisse der Tschechischen Zentralbank eingeschränkt
Am Freitag vergangener Woche hat das Abgeordnetenhaus des tschechischen Parlaments eine Gesetzesnovelle beschlossen, welche die Rechtsbefungnisse der Tschechischen Nationalbank einschränken soll und sowohl dem Parlament als auch der Regierung ein Mitspracherecht bei deren Entscheidungen einräumen soll. Gerade bei diesem Punkt entbrannte ein erneuter Machtkampf im Parlament. Welche politischen und wirtschaftlichen Folgen dieser Eingriff in die Souverenität der Nationalbank mit sich bringen wird, dazu mehr von unserem freien Mitarbeiter Armin Sandmann:
Ein wichtiges Regulationsinstrument im tschechischen Wirtschaftssystem, die Tschechische Nationalbank, war Ende vergangener Woche ein heißer Zankapfel im Parlament. So legten die beiden stärksten Parlamentsparteien, die Sozial- und Bürgerdemokraten dem Abgeordnetenhaus eine Gesetzesnovelle vor, welche die Entscheidungskompetenzen und weitreichende Unabhängigkeit der Zentralbank einschränkt. So werden in Zukunft zum Beispiel die Kandidaten für die Posten des Gouverneurs und seines Stellvertreters, sowie des Aufsichtrates durch die Regierung vorgeschlagen. Dies wurde von Seiten der Zentralbank als eine Verfassungverletzung bezeichnet, denn solch eine Neuregelung kann nur durch ein entsprechendes Verfassungsgesetz, niemals jedoch nur durch ein einfaches Gesetz geregelt werden. Des weiteren soll der Gesamthaushalt der Tschechischen Nationalbank in zwei Bereiche aufgeteilt werden, wobei das Abgeordnetenhaus über beide Bereiche entscheiden wird. Einerseits handelt es sich um den Haushalt, mit dessen Hilfe die Nationalbank die Preisstabilität in Tschechien reguliert, andererseits geht es um den Betriebshaushalt der Tschechischen Nationalbank selbst.
Auch in diesem Punkt erwiderte man von Seiten der Zentralbank, dass dies die Souverenität dieser Institution verletze und solch ein Eingriff ebenfalls durch die Europäische Kommission abgelehnt werde. Zu den weiteren Pflichten, die das neue Gesetz von der Zentralbank verlangt, gehören die Konsultation über die Inflations- und Währungspolitk der Bank mit der Regierung. Diese Gesetzesnovelle, die schon heute von Bankexperten und Vertretern der kleineren Parlamentsparteien kritisiert wird, wird am 1. Januar 2001 ihre Gültigkeit erlangen, falls sie auch im Senat und durch den Präsidenten genehmigt wird. Mit Hinblick auf die bisher schon aufgetretenen Problempunkte, darf ein sich auf längere Zeit hinziehender Legislativprozess erwartet werden.