Regierung: Lissabonner Vertrag steht nicht im Widerspruch zur tschechischen Verfassung
Die tschechische Regierung ist der Ansicht, dass der EU-Reformvertrag von Lissabon im Einklang mit der tschechischen Verfassung steht. Eine entsprechende Stellungnahme für das Verfassungsgericht bestätigte am Samstag der für die Europapolitik zuständige Vizepremier Alexandr Vondra. Zuvor hatte der Senat den Lissabonner Vertrag dem Verfassungsgericht zur Beurteilung vorgelegt. Die Regierung, heißt es in der Stellungnahme des Kabinetts, habe den Lissabonner Vertrag „in gutem Glauben“ ausgehandelt und auf Basis von Rechtsgutachten, die keine Widersprüche zur tschechischen Verfassung erkennen ließen.
Tschechien zählt zu jenen EU-Staaten, die den Vertrag von Lissabon noch nicht ratifiziert haben. Seit dem Nein der Iren vor zwei Wochen ist die Zukunft des Vertrags ungewiss. Er kann erst in Kraft treten, wenn alle EU-Staaten ihn ratifiziert haben.