Tschechisches Referendum über EU-Stabilitätspakt laut Experten nicht zwingend notwendig
Am Montag beraten die europäischen Staats- und Regierungschefs in Brüssel über den geplanten Europäischen Fiskalpakt. Auch Tschechien sitzt mit am Tisch sitzen, obwohl es bei weitem nicht sicher ist, ob sich das Land letztlich beteiligt. Die Ratifizierung des Pakts verspricht auch deswegen keine einfache Angelegenheit zu werden.
Ist überhaupt eine Volksabstimmung in dieser Frage notwendig? Haben die tschechischen Wähler nicht schon im Jahr 2003, als sie über die Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union abgestimmt haben, allen künftigen Regierungen eine Art Blanko-Scheck ausgestellt und ihr ein Mandat für alle künftigen Verhandlungen erteilt? Verfassungsexperte Jan Kysela von der Prager Karlsuniversität sieht dies nicht so:
„Das ist einfach eine politische Frage. Unsere Verfassung ist so angelegt, dass bei Verträgen, mit denen Kompetenzen übertragen werden, das Parlament entscheidet, ob darüber mit der Verfassungsmehrheit oder im Rahmen einer Volksabstimmung entschieden wird. Der Vertrag kann vom Inhalt her banal sein, aber aus politischer Sicht ist er unter Umständen höchst sensibel. Wenn man sich als Politiker diese Entscheidung nicht antun will, dann ruft man einfach das Volk an, in der Erwartung, dass eine Mehrheit den Vertrag ablehnt.“Der Europarechtsexperte Pavel Svoboda, der ebenfalls an der Karlsuniversität lehrt, vertritt im Gespräch mit dem Tschechischen Rundfunk die Auffassung, dass eine Volksabstimmung nicht zwingend notwendig ist:
„Wir haben uns dazu verpflichtet, dass wir eines Tages den Euro einführen, natürlich wenn wir zuvor gewisse Bedingungen erfüllen. Diese Grundverpflichtung sind wir bereits eingegangen. Jetzt darüber extra abstimmen zu lassen wäre angesichts der komplexen Materie nicht glücklich. Ich habe zudem meine Zweifel, ob es verfassungsrechtlich überhaupt möglich, ist eine Volksabstimmung über Fragen abzuhalten, die den Staatshaushalt oder Steuerfragen betreffen. Auch Deutschland, das ansonsten sehr sensibel ist, wenn es um seine Souveränität oder die Verfassungsmäßigkeit geht, hat über den Euro keine separate Volksabstimmung abgehalten. Und leider muss ich zudem daran erinnern, dass ein Referendum auch deshalb gefährlich ist, weil – wie schon so oft in anderen Ländern geschehen – für positiv besetzte Themen die Politiker des Landes, für negative Themen jedoch das böse Brüssel verantwortlich gemacht werden.“ Europarechtsexperte Svoboda glaubt, dass der Euro noch längere Zeit eher für negative Schlagzeilen sorgen wird und daher eine Volksabstimmung auf absehbare Zeit wahrscheinlich negativ ausfallen würde.Aber zurück zu der grundsätzlichen Frage, wie es um die Ratifizierung von internationalen Verträgen in Tschechien bestellt ist. In dieser Frage läuft nämlich nichts ohne den Staatspräsidenten, der gemäß der Verfassung alle Verträge des Völkerrechts durch seine Unterschrift ratifizieren muss. Das Staatsoberhaupt ist dabei aber an keine Frist gebunden. Der derzeitige Präsident Václav Klaus hat dies bereits einmal fast bis zum Äußersten getrieben: Über mehrere Wochen hielt er die ganze Europäische Union im Bann, als er sich im Herbst 2009 weigerte, seine Unterschrift unter den Lissabon-Vertrag zu setzen. Letztlich erstritt Klaus damit eine Ausnahmeklausel für Tschechien von der EU-Grundrechtscharta.
Dass sich Ähnliches wiederholen könnte, darauf weist auch der Verfassungsexperte Kysela hin:„Eine Verpflichtung kann für die Tschechische Republik nur dann entstehen, wenn der Ratifizierungsprozess vollendet ist, und diese Vollendung hat der Staatspräsident in seiner Hand. Unklar ist, wie lange dieser Prozess dauern soll oder darf, weil Präsident Klaus bekanntlich Anfang März kommenden Jahres aus dem Amt scheidet. Sollte die Ratifizierung länger dauern, ist es gut möglich, dass der Vertrag über den Fiskalpakt erst vom neuen Präsidenten unterzeichnet wird - oder vielleicht auch nicht. Das lässt sich wirklich nicht sagen.“
Kyselas Kollege Pavel Svoboda sieht im Verhalten von Václav Klaus bereits Grenzen überschritten:
„Wie ich unsere Verfassung lese, steht dort nirgendwo, dass wir zwei exekutive Gewalten im Staat haben – die Regierung und den Präsidenten. Vor allem in der Außenpolitik bin ich überzeugt, dass diese von der Regierung geregelt werden sollte. Ich befürchte, dass die Interpretation der Verfassung vom jetzigen Präsidenten bis an die Grenzen seiner Kompetenzen geht, vielleicht diese bereits überschreitet. Bislang hat aber – wohl aus politischen Gründen - niemand diesen Kompetenzstreit vor das Verfassungsgericht gebracht. Vielleicht ist das mit der Hoffnung verbunden, dass der nächste Präsident nicht mehr bis an diese Grenzen gehen wird. Was aber ist, wenn wir uns irren?“
Verfassungsrechtler Kysela verweist aber noch auf einen anderen wichtigen Punkt: Sollte in Tschechien die angestrebte Direktwahl des Staatspräsidenten kommen, dann würde sich auch seine Stellung ändern:
„Meines Erachtens basiert diese weiträumige Interpretation der Kompetenzen des Staatsoberhaupts auf Voraussetzungen, die sich ändern können. Nehmen wir an, der Präsident würde künftig direkt gewählt, dann könnte sich auch die Interpretation seiner Befugnisse in außenpolitischen Fragen ändern. Ein Bewerber, der in eine Präsidentenwahl mit dem Ziel geht, eine weitere Übertragung von Kompetenzen in Richtung Europäische Union zu verhindern und aufgrund dieses Versprechens fünf Millionen Stimmen erhält, der hätte dann eine verdammt starke Position. Und die könnte es ihm erlauben, jeden Vertrag dieser Art einfach wegzuwerfen.“