Resultat des Referendums kann nicht rückgängig gemacht werden

Die Entscheidung der Wähler darüber, ob Tschechien der EU beitreten wird, kann weder durch das Parlament, noch durch das Kabinett rückgängig gemacht werden. Das Resultat des Referendums wird im Unterschied zu Polen oder der Slowakei verbindlich sein. Daran erinnerte das tschechische Außenministerium in einer Erklärung, die am Samstag von der Nachrichtenagentur CTK veröffentlicht wurde. Im Unterschied zu den beiden Nachbarländern wird die Gültigkeit des Referendums in Tschechien jedoch nicht durch eine mindestens 50-prozentige Beteiligung bedingt.