Richter haben keinen Anspruch auf Lohnausgleich

Tschechische Richter haben keinen rückwirkenden Anspruch auf Lohnausgleich. Dies hat das Verfassungsgericht am Mittwoch bestätigt, indem es ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aufhob. Zahlreiche Richter forderten einen rückwirkenden Ausgleich, da ihr Gehalt in der Vergangenheit zu niedrig berechnet wurde. Das Richtergehalt richtet sich nach einem festgelegten Mehrfachen des tschechischen Durchschnittslohns. Bei einigen Richtern sei dieses aber zu gering veranschlagt gewesen, so unter anderem der Oberste Gerichtshof. Justizminister Robert Pelikán (Partei Ano) begrüßte das Urteil des Verfassungsgerichts.