Senat lehnt Kandidatin von Präsident Klaus als Verfassungsrichterin ab

Die Staatsanwältin Jaroslava Novotna wird nicht zur Verfassungsrichterin ernannt werden. Ihre Nominierung auf einen vakanten Posten im höchsten tschechischen Gericht durch Präsident Vaclav Klaus wies der Senat auf Empfehlung eines Unterausschusses am Donnerstag mit 11 zu 76 Stimmen zurück. Von den 15 Sitzen im Verfassungsgericht bleiben damit weiterhin zwei unbesetzt.