Senat will Sockelbetrag bei Rentenzuschlag für Widerstandskämpfer
Widerstandskämpfer aus dem ersten und zweiten Weltkrieg und ihre Angehörigen sollen nach dem Willen des Senates in Zukunft einen Zuschlag von monatlich mindestens 200 Krone zur Rente erhalten, das sind etwa 6,70 Euro. Dies sieht eine Korrektur im so genannten "Gesetz über die Auszeichnung von Teilnehmern am Kampf um die Entstehung und Befreiung der Tschechoslowakei" vor, das der Senat am Donnerstag zur erneuten Verhandlung an das Abgeordnetenhaus zurückgereicht hat. Ursprünglich war in dem Gesetz nur ein Rentenzuschlag von 50 Kronen für jeden Monat der Beteiligung am Widerstand vorgesehen. Mit dem Gesetz soll außerdem eine Zusatzrente in Höhe von 2500 Kronen, etwa 84 Euro, für Verfolgte des kommunistischen Regimes beschlossen werden. Der Betrag ist als Ausgleich für Sozialleistungen gedacht, die diesem Personenkreis vorenthalten wurden.