„Slawisches Epos“: Frist für Einigung zwischen Prag und Muchas Erben nicht verlängert

Das Stadtgericht Prag hat einen Antrag des Prager Magistrats auf Verlängerung der Frist für eine außergerichtliche Einigung mit der Familie von Alfons Mucha über das Slawische Epos abgelehnt. Beide Parteien hätten genügend Zeit gehabt, um eine Einigung zu erzielen, teilte das Gericht mit. Das Berufungsverfahren beginnt daher Mitte Juni, wie Vize-OB Jiří Pospíšil (Partei Top 09) mitteilte.

Ende 2020 entschied das Gericht im ersten Prager Stadtbezirk gegen die Stadt. Sie habe nach Ansicht des Gerichts die Bedingung des Malers, einen würdigen Ausstellungsraum für den Zyklus des „Slawischen Epos“ zu errichten, nicht erfüllt. Der Gemäldezyklus gehöre daher nicht der Stadt, hieß es.

Im vergangenen Jahr einigten sich Prag und die Familie Mucha vorläufig auf eine außergerichtliche Einigung, die darin bestand, die Gemälde in dem geplanten Projekt Savarin unterzubringen. Die Einigung ist jedoch noch nicht zustande gekommen, und die vom Gericht gesetzte Frist für die Stadt ist abgelaufen.