Solich - Usbekischer Oppositionsführer in Auslieferungshaft

Der vor zwei Wochen am Prager Flughafen Ruzyne festgenommene usbekische Oppositionsführer Mohammed Solich befindet sich nach wie vor in Auslieferungshaft. Und dies obwohl in den vergangenen vierzehn Tagen verschiedenste Menschenrechtsorganisationen, Institutionen, sein Asylland Norwegen und nicht zuletzt der tschechische Präsident sich für ihn verwendeten. Olaf Barth berichtet.

Festgenommen wurde Mohammed Solich aufgrund eines Interpol-Haftbefehls. Angeblich soll sich der seit 1998 im norwegischen Asyl lebende Führer der usbekischen Oppositionspartei ERK an einem Bombenangriff auf die Hauptstadt Taschkent beteiligt haben. Bei dem Anschlag im Jahre 1999 kamen 16 Menschen ums Leben. Solich wurde in Abwesenheit zu einer 15 jährigen Haftstrafe verurteilt. Kenner der Situation in Usbekistan bezweifeln nicht nur Solichs Mitverantwortung für den Angriff, sondern betonen auch, dass dieser in Lebensgefahr schwebe, sollte er an das dortige Regime ausgeliefert werden.

Am Mittwoch wird sich die zuständige Prager Staatsanwältin mit Solich treffen und danach einen Antrag an das Gericht stellen. Wie dieser lauten wird, das wollte die stellvertretende Staatsanwältin, Marcela Kratochvilova, jedoch noch nicht vorwegnehmen. Man untersuche zudem noch die aus Usbekistan eingetroffenen Gerichtsunterlagen, hieß es weiter.

Unterdessen machte sich auch Vaclav Havel für seinen Dissidentenkollegen stark. Gegenüber dem Sender "Radio Free Europe" betonte der Präsident, er halte Solich für unschuldig und versicherte, die Tschechische Republik werde diesen auf keinen Fall an die totalitären Führer Usbekistans ausliefern.

Das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge in Prag gab schon unmittelbar nach der Überstellung Solichs in Auslieferungshaft bekannt, man werde die Angelegenheit genauestens beobachten.

Wie sieht das UN-Kommissariat den Fall Solich? Dazu dessen Mitarbeiterin Marta Miklusakova:

"Unser Standpunkt beruht im Wesentlichen darauf, dass gemäß dem Genfer Flüchtlingsabkommen aus dem Jahr 1951 - das auch für die Tschechische Republik bindend ist - kein Flüchtling in ein Land ausgeliefert werden darf, in dem sein Leben oder seine Grundrechte bedroht sind. Zudem haben wir das tschechische Innen- sowie das Justizministerium bereits darüber informiert, dass Herrn Solich zunächst in der Türkei und dann in Norwegen Asyl gewährt wurde."

Warum hat Solich dann noch einen Asylantrag in der Tschechischen Republik gestellt, wollte ich von Frau Miklusakova wissen:

"Es gab da am Anfang ein Informationsmanko. Die tschechische Seite hatte keine offizielle Nachricht darüber, ob Solich in Norwegen Asyl hatte. Es war für ihn eine zusätzliche Absicherung."

Ist die Verweigerung der Auslieferung an Usbekistan und die Freilassung Solichs demnach nur noch eine formelle Angelegenheit?

"Das hoffe ich sehr. Denn aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Grund mehr, weshalb man ihn nicht aus der Haft entlassen sollte, vielmehr, weshalb man ihn überhaupt so lange festgehalten hat", meint die Mitarbeiterin des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge.

Autor: Olaf Barth
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