Spezielles Gerichtsverfahren wird in Tschechien Fälle von Kindesentführungen lösen
Fälle von internationalen Kindesentführungen sollen in Tschechien zukünftig durch ein spezielles Gerichtsverfahren gelöst werden. Bis zu zehn Schöffen, die das Bezirks- und Kreisgericht in Brno / Brünn abstellen, werden stets innerhalb der Frist von sechs Wochen darüber entscheiden, ob das von einem der geschiedenen Eltern entführte Kind in das ursprüngliche Land zurückkehrt oder nicht. Die Novelle, in der diese mit der Haager Konvention im Einklang stehende Regelung enthalten ist, wurde heute in Prag vom tschechischen Justizminister Jiri Pospisil vorgestellt.