Streit um Schloss Opocno: Verfassungsgericht hebt frühere Urteile auf

Der tschechische Staat könnte das ostböhmische Schloss Opocno, das im Jahr 2003 der Familie Colloredo-Mansfeld zurückerstattet wurde, nun möglicherweise doch wiederbekommen. Das Verfassungsgericht hob am Donnerstag die Urteile des Kreisgerichtes Rychnov nad Kneznou und des Landesgerichtes Hradec Králove (Königgrätz) auf, mit denen den Nachkommen der Adelsfamilie das Schloss zunächst zugesprochen worden war. Die niedrigeren Instanzen hätten einige Sachverhalte fehlerhaft bewertet, heißt es in dem neuen Urteilsspruch. So zeige etwa die Tatsache, dass Josef Colloredo-Mansfeld sich während des Zweiten Weltkrieges zur deutschen Nationalität bekannt hatte, dass dieser im Sinne der so genannten Benes-Dekrete als "national unzuverlässige Person" galt. Die Enteignung nach dem Krieg sei demnach rechtmäßig gewesen. Das Verfassungsgericht verwies den Prozess nun wieder an die erste Instanz zurück.