Tschechien akzeptierte die von der EU festgelegte Übergangsfrist am Arbeitsmarkt
Nach Ungarn hat nun auch Tschechien eine Wartefrist für die Freizügigkeit seiner Arbeitnehmer auf dem EU-Arbeitsmarkt akzeptiert. Das erklärte der tschechische EU-Chefunterhändler Pavel Telicka am Freitag nach Verhandlungen in Brüssel. Dies bedeute aber nicht, dass Tschechien den von der EU festgelegten Bedingungen zustimme. Sie seien im Gegenteil nicht berechtigt, sagte Telicka in diesem Zusammenhang. Er verwies auch darauf, dass nichts Besseres mehr auszuhandeln sei. Tschechien muss sich nach dem EU-Beitritt auf eine Übergangsfrist von bis zu sieben Jahre einstellen, in der die EU-Arbeitsmärkte für die Arbeitskräfte aus Tschechien nicht zugänglich sein werden.