Tschechien muss Frau entschädigen, die nach Geburt an Rückkehr nach Hause gehindert wurde

Der tschechische Staat muss eine Frau entschädigen, die nach der Geburt eines Sohnes an einer Rückkehr nach Hause gehindert wurde. Dies hat der Europäische Menschengerichtshof am Donnerstag entschieden. Die Frau brachte im Jahr 2007 in einem tschechischen Krankenhaus ohne Komplikationen ihren Sohn zur Welt und beschloss dann, mit dem Kind nach Hause zu gehen. Die Ärzte informierten aber die Polizei und ließen Frau und Kind zurückbringen. Laut den Straßburger Richtern verstießen sie damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die das Privat- und Familienleben schützt. Tschechien muss nun der Beschwerdeführerin die Prozesskosten und Ausgaben in Höhe von 3000 Euro erstatten.

Autor: Till Janzer