Tschechien stellt neue Arbeitnehmerkarten für Ausländer aus

Die Tschechische Republik wird ab 24. Juli den Ausländern aus Nicht-EU-Ländern neue Arbeitnehmerkarten ausstellen. Das Dokument wird zwei Genehmigungen ersetzen: die Arbeits- sowie die Aufenthaltsgenehmigung. Dies teilten Innenminister Milan Chovanec (Sozialdemokraten) und Arbeitsministerin Michaela Marksová Tominová (Sozialdemokraten) am Dienstag mit. Die Administrative wird der Ministerin zufolge vereinfacht, aber die Regeln, unter denen Ausländer aus Drittländern beschäftigt werden können, bleiben gleich. Ein Ausländer kann eine Arbeitnehmerkarte für eine Arbeitsstelle bekommen, die es binnen 30 Tage nicht gelang, mit einem Arbeitnehmer aus Tschechien oder aus einem anderen EU-Land zu besetzen und die sich in der Datei des Arbeitsministeriums befindet. Die Karte wird vom Innenministerium nur für die Zeit ausgestellt, während der die Arbeit dauern soll. Die Gültigkeit der Karte wird höchstens zwei Jahre betragen, sie kann jedoch verlängert werden.