Tschechische Bahn kommt mit geringerer Kartellstrafe davon

Das Kartellamt hat ein Urteil gegen die Tschechische Bahn wegen Missbrauchs ihrer dominanten Marktposition in den Jahren 2005–2014 bestätigt. Dies meldete Behördenchef Petr Rafaj am Montag. Gleichzeitig senkten die Wettbewerbshüter die ursprüngliche Kartellstrafe von 368 Millionen Kronen (14,3 Millionen Euro) auf 274 Millionen Kronen (10,6 Millionen Euro).

Die Tschechische Bahn soll im besagten Zeitraum für bestimmte Strecken unrealistisch niedrige Verluste angegeben haben. Damit sollten mögliche staatliche Kompensationen niedrig gehalten werden, um den Betrieb für Konkurrenten unattraktiv zu machen.