Tschechische Botschaften sollen künftig selbst Ausweise ausstellen dürfen
Tschechische Botschaften und Konsulate im Ausland könnten künftig selbst Personalausweise und Reisepässe an tschechische Staatsbürger ausgeben. Derzeit nehmen die Vertretungen entsprechende Anträge nur entgegen und leiten sie an Stellen in Tschechien weiter. Die angedachte Änderung ist Teil einer Gesetzesnovelle, über die die Regierung in der kommenden Woche verhandelt. Dem Innenministerium zufolge soll die neue Regelung unter anderem dazu beitragen, die Gemeindeämter in Tschechien zu entlasten. Sie soll ab dem kommenden Jahr in Kraft treten.
Die Gesetzesnovelle sieht auch noch weitere Änderungen vor. So soll ein Reisepass künftig seine Gültigkeit verlieren, wenn für den Inhaber ein Europäischer Haftbefehl ausgegeben wurde. Wenn ein Ehepartner verstirbt, sollen Hinterbliebene zudem 90 statt 45 Tage Zeit haben, ihre Ausweisdokumente aktualisieren zu lassen.