Tschechische Bürger werden sich nach dem EU-Beitritt noch nicht um Arbeit in der EU bewerben können

Die Übergangsfristen, während derer sich die Bürger Tschechiens und weiterer sieben Kandidatenländer noch nicht frei um Arbeit in der heutigen Europäischen Union bewerben können, waren eines der kontroversesten Themen während der Beitrittsgespräche. Die endgültige Regelung, auch wenn sie - der Nachrichtenagentur CTK zufolge - diskriminierend ist, ist entsprechend flexibel, insbesondere für die bisherigen EU-Staaten. Dank tschechischen Unterhändlern umfasst sie jedoch auch einige Möglichkeiten von Schutzmaßnahmen für die neuen EU-Mitglieder, schrieb die Nachrichtenagentur CTK am Montag.