Tschechische Krankenhäuser bereiten zukünftige Gebührenzahlung vor

Die Gebühren für einen Krankenhausaufenthalt müssen Patienten in Tschechien zukünftig innerhalb von acht Tage nach ihrer Entlassung zahlen. Bei einer ambulanten Behandlung soll die entsprechende Gebühr an einer zentralen Kasse der Klinik entrichtet werden. Damit wollen die Krankenhäuser vermeiden, dass die Behandlung der Patienten beim Arzt durch administrative Vorgänge beeinflusst werde, heißt es in einer Meldung der Nachrichtenagentur CTK. Ab Januar kommenden Jahres müssen Patienten in Tschechien für einen Krankenhausaufenthalt pro Tag 60 Kronen (2,20 Euro) und für eine ambulante Behandlung 30 Kronen (1,10 Euro) zahlen.

Autor: Till Janzer