Tschechischer Mindestlohn wird angehoben

Dass in der Tschechischen Republik bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Lehrer oder auch Ärzte, einen im internationalen Vergleich eher niedrigen Lohn beziehen, ist weitgehend bekannt. Wenn es in diesen Bereichen zu Lohnverhandlungen kommt, dann geht es jedoch immer auch um diverse Spezifika jener Berufsgruppen. Und: Der Verhandlungspartner ist meist der Staat selbst. Nun aber hat die Regierung eine allgemeine Gesetzesänderung beschlossen: Die Mindestlöhne werden angehoben. Mehr dazu hören Sie nun von Gerald Schubert.

6200 Kronen, also etwa 200 Euro, monatlicher Mindestlohn. Brutto. Das ist die neue gesetzlich vorgeschriebene Gehaltsuntergrenze, die die tschechische Regierung am Montag beschlossen hat. Vorher waren es noch um 500 Kronen weniger. Arbeitsminister Zdenek Skromach verweist in erster Linie darauf, dass man mit der neuen Regelung mehr Leute auf den Arbeitsmarkt bringen will. Denn die Differenz zum staatlich garantierten Mindestlebensunterhalt, den man als Sozialleistung beziehen kann, werde damit größer, so Skromach:

"Dieser Lohn soll eine Motivationsfunktion haben. Denn er soll das Verhältnis zwischen dem Mindestlebensunterhalt und dem Mindestlohn von derzeit 115 auf 124 Prozent zugunsten des Mindestlohns anheben. Und das heißt, dass es für den einzelnen, selbst für seinen Unterhalt aufkommenden Menschen vorteilhafter ist, zu arbeiten, als den Mindestunterhalt zu beziehen."

Monatlicher Mindestlohn,  von 1991 bis 2002  (Quelle: CTK)
Der Verband der Unternehmer sieht dies jedoch genau umgekehrt. In einer ersten Reaktion auf den Regierungsbeschluss meinte dessen Vorsitzender Bedrich Danda, es drohten im Gegenteil Kündigungen, wenn die Unternehmer nicht bereit seien, die Mehrkosten zu tragen:

"Was einzutreten droht ist vor allem folgendes: nämlich, dass ein Arbeitnehmer, der nicht mindestens jene Leistung erbringt, die dem Mindestlohn entspricht, entlassen werden wird. Denn wir können ja einen Menschen nicht behalten, wenn die Firma finanziell draufzahlen würde. Es wird also in einigen Bereichen zu einer Senkung der Beschäftigtenzahlen kommen, und damit geht eine Erhöhung der Arbeitslosenzahlen in einigen Regionen einher."

Wie auch immer man die Lenkungseffekte des Regierungsbeschlusses nun sehen mag - und naturgemäß sehen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter diese in unterschiedlicher Weise: gewiss scheint, dass aus der subjektiven Sicht der Mindestlohnbezieher eine spürbare Erleichterung eintreten wird. Denn wer die Lebenshaltungskosten in Tschechien auch nur annähernd kennt, der weiß, dass 6200 Kronen auch im Verhältnis zur Binnenkaufkraft der tschechischen Krone einen sehr niedrigen Betrag darstellen. Noch einmal Arbeitsminister Skromach:

"Die Erhöhung bedroht die ökonomische Stabilität von Firmen nicht, denn im wesentlichen betrifft sie nicht einmal zwei Prozent aller Angestellten. Und jeder, der 6200 Kronen als zu viel kritisiert, der soll versuchen, mit diesem Bruttogehalt auszukommen. Und dann kann er darüber sprechen, ob das viel ist oder wenig."