Tschechischer Oberster Rechnungshof kritisiert Abschaffung der Registrierkassenpflicht

Laut einer aktuellen Stellungnahme des Obersten Rechnungshofs (NKÚ) hat der Staat mit der Abschaffung der elektronischen Registrierkassenpflicht (EET) im Januar 2023 eines der wichtigsten Instrumente für gezielte Steuerhinterziehungskontrollen verloren. Im Falle der Mehrwertsteuer sei es vor allem darum gegangen, Unternehmen aufzuspüren, die sich nicht als Steuerzahler registriert hätten, heißt es im Bericht des Rechnungshofs über die Kontrolle der Ausgaben für Maßnahmen zur Steuerbetrugsbekämpfung.

Die elektronische Registrierkassenpflicht war eines der zentralen Projekte des Ano-Politikers und ehemaligen tschechischen Premiers Andrej Babiš. Eingeführt wurde sie am 1. Dezember 2016. Auf Grundlage der Verordnung waren etwa Gastbetriebe, Hotels aber auch der Einzelhandel dazu verpflichtet, alle Umsätze über eine elektronische Registrierkasse abzurechnen. Das Kabinett Petr Fiala (Bürgerdemokraten) hat mit Geltung ab 2023 die Pflicht gekippt.

Nach Angaben des Finanzministeriums handelte es sich um ein unverhältnismäßig teures Instrument, das die Steuerzahler mehr als zwei Milliarden Kronen (79 Millionen Euro) kostete und dessen Kosten im Laufe der Jahre weiter steigen würden.