Tschechischer Senat kippt das Gesetz über Volksabstimmungen

Die tschechischen Bürger werden in absehbarer Zeit nicht in einer allgemeinen Volksabstimmung über Angelegenheiten ihres Staates entscheiden können. Die obere Parlamentskammer, der Prager Senat, hat einen entsprechenden Regierungsentwurf am Donnerstag erwartungsgemäß abgelehnt, da die Regeln und Bedingungen für ein Referendum nach Meinung der Mehrheit der Senatoren nicht präzise genug formuliert sind. Da es sich um ein Verfassungsgesetz handelt, kann das Abgeordnetenhaus die Ablehnung des Senates nicht mehr überstimmen. Anders verhält es sich bei einer Novelle zum Hochschulgesetz, die am Freitag von den Senatoren an die Abgeordneten zurückgegeben wurde. Die Senatoren stimmten trotz ihrer Ablehnung zum Gesetzentwurf mit der darin vorgeschlagenen Einführung von Stipendien für finanziell schwache Studenten überein. Doch mittels mehrerer kleinerer Abänderungen wollten sie diesen Entwurf noch verbessern, lautete ihre Begründung.

Autor: Lothar Martin