Tschechisches Parlament soll Errichtung der Ukraine-Entschädigungskommission ratifizieren

Die tschechische Regierung hat dem Abgeordnetenhaus und dem Senat das Abkommen über die Errichtung einer internationalen Kommission zur Bewertung der ukrainischen Entschädigungsansprüche zur Ratifizierung vorgelegt. Die Kommission soll die Ansprüche der Ukraine auf Wiedergutmachung der durch den russischen Angriff im Jahr 2022 verursachten Schäden prüfen und bestätigen, die Russland zu einem späteren Zeitpunkt zahlen soll.

Die rechtliche Grundlage für diese Kommission wurde im vergangenen Dezember auf einer diplomatischen Konferenz des Europarates in Den Haag vereinbart. Die genaue Höhe des tschechischen Mitgliedsbeitrags steht noch nicht fest und wird vom Finanzausschuss der Kommission festgelegt. Die Vorgängerregierung Fiala hatte jedoch bereits beschlossen, dass der jährliche Beitrag ab diesem Jahr maximal 50.000 Euro betragen darf.

Die Koalitionspartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) lehnt die Errichtung der Kommission ab.