"Untertunneln" von Betrieben bleibt voraussichtlich Straftatbestand
Der Straftatbestand des so genannten "Untertunnelns" von Betrieben wird voraussichtlich in den Entwurf des neuen tschechischen Strafrechts zurückkehren. Dafür haben sich am Donnerstag die regierenden Sozialdemokraten eingesetzt. Als Untertunneln wird in Tschechien das planmäßige Ruinieren eines Unternehmens zu Gunsten eines anderen bezeichnet. Der Paragraph ist unter Politikern und Experten umstritten. In dem ursprünglichen Entwurf sollte der Tatbestand mit anderen Gesetzen verfolgt werden. Kritiker bezeichneten dies jedoch als faktische Amnestie für die Täter.