Urteil nach Aufruf zum Sturm auf Prager Nationalmuseum: Oberster Gerichtshof lehnt Einspruch ab
Der tschechische Oberste Gerichtshof hat den Einspruch eines Aktivisten abgelehnt, der im März vergangenen Jahres an einer regierungskritischen Demonstration auf dem Prager Wenzelsplatz teilgenommen hatte. Der Protestierende hatte am Rande der Aktion dazu aufgefordert, die ukrainische Flagge vom Gebäude des Nationalmuseums herunterzureißen. Später wurde er zu einer Bewährungsstrafe und einem Aufenthaltsverbot in Prag verurteilt. Über das Urteil des Obersten Gerichtshofs informierte am Montag eine Sprecherin des Bezirksgerichts Prag 1, das in erster Instanz in dem Fall geurteilt hatte.
Der Verurteilte war 2023 noch in einer weiteren Sache angeklagt. Der Grund war, dass er in E-Mails zu „Fensterstürzen“ ukrainischer Flaggen von den Gebäuden in Tschechien aufgerufen hatte. Die Richter entschieden jedoch, dass es sich dabei nicht um eine Straftat gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Berufung ein.