Verfassungsgericht gibt Beschwerde von Knížák statt

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag einer Beschwerde des Künstlers Milan Knížák stattgegeben. Die Justiz muss den Vorschlag zu seiner gerichtlichen Rehabilitation erneut überprüfen. Es geht dabei um seine Inhaftierung wegen des angeblichen Versuchs, die Interessen der Tschechoslowakei im Ausland zu schädigen. Knížák saß vom 23. Oktober 1974 bis 7. Februar 1975 in Haft. Nach damaligen Ermittlern wollte der Künstler eine Sendung mit Dokumenten nach Frankreich schicken, die verzerrte Informationen über die Verhältnisse in der Tschechoslowakei enthalten haben soll. Der Staatsanwalt hatte die Strafverfolgung schließlich eingestellt.

Als Knížák sich nach fünfzig Jahren um eine gerichtliche Rehabilitation bemühte, wies das Bezirksgericht für Prag 10 seinen Vorschlag wegen einer Verspätung zurück.

Der heute 85-jährige Knížák gehörte vor 1989 zu den bedeutenden Persönlichkeiten der nonkonformen Kunstszene. Nach der Wende war er Rektor der Akademie der bildenden Künste in Prag und später Direktor der Prager Nationalgalerie.