Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des abgewiesenen Präsidentschaftskandidaten Janeček ab

Der Unternehmer Karel Janeček kann nun endgültig nicht als Kandidat bei der kommenden Präsidentschaftswahl in Tschechien antreten. Das Verfassungsgericht hat seine Klage und die beigefügten Vorschläge abgelehnt. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Das Innenministerium hatte einen Teil der Unterschriften aus der tschechischen Bevölkerung nicht anerkannt, auf die Janeček seine Kandidatur stützte. Zwar akzeptierte das Oberste Verwaltungsgericht einige der Signaturen im Folgenden als gültig, Janeček kam dadurch aber trotzdem nicht auf die nötigen 50.000 Unterschriften. Vor dem Verfassungsgericht forderte er dann die Verschiebung der Wahlen sowie die Aufhebung der Rechtsvorschriften, was das Gericht nun ablehnte.

Die Präsidentschaftswahl in Tschechien steht am 13. und 14. Januar an. Die wahrscheinliche Stichwahl findet zwei Wochen später statt. Es gibt acht Kandidaten und eine Kandidatin.