Verfassungsgericht lehnt die Klage der Sozialdemokraten gegen das Reformgesetz ab
Das Verfassungsgericht hat heute den ersten Teil der Klage der Sozialdemokraten gegen die Regierungsreformen abgelehnt. Der erste Teil betraf die Haushaltsreform. Über die restlichen zwei Teile der Klage wird bei den nächsten Gerichtsverhandlungen entschieden. Die Sozialdemokraten kritisieren mit ihrer Verfassungsbeschwerde die Gesundheits- und Sozialreformen, die als wichtigstes Projekt der Regierung Mirek Topolánek gelten. Die Beschwerde hatten sie bereits im Oktober vergangenen Jahres eingereicht. Das Gesetz sei unübersichtlich und eine Form von Willkür, die Beispiel machen könnte, sagte heute der Chef der sozialdemokratischen Abgeordnetenfraktion, Michal Hašek, vor dem Gericht.