Verfassungsgericht bestätigt Reformpaket - Kritik an Regierung
Das Verfassungsgericht in Brünn hat am Donnerstag in einer ersten Etappe über Reformpaket der Regierung entschieden. Den Antrag auf Aufhebung der Reformen hatten die oppositionellen Sozialdemokraten und Kommunisten gestellt – bislang aber ohne Erfolg. Das Paket insgesamt wie auch die Steuer- und Haushaltsreform verstoße nicht gegen die Verfassung, so die Richter. Allerdings gab es aus dem Gericht auch deutliche Kritik an dem Vorgehen der Regierung.
Dass der Minister hier lieber als Bürger denn als Politiker redet ist möglicherweise kein Zufall, denn die Regierung musste auch harsche Kritik aus dem Gericht einstecken. Dort war es auch unter den Richtern zu stürmischen Diskussionen gekommen.
Die Art und Weise, wie das Reformpakt im durchgesetzt worden sei, sei zweifelsohne ein grober Verstoß gegen die politische Kultur gewesen und habe die Debatten in beiden Parlamentskammern beschnitten, so später Gerichtssprecher Michal Spáčil. Hauptkritikpunkte auch der Opposition: Der Senat hatte mit Stimmen der Regierungsmehrheit abgelehnt, sich überhaupt mit den Reformen zu befassen; der Gesetzestext vermischt außerdem die verschiedensten Bereiche, was zu großer Unübersichtlichkeit führt.
Kommunisten-Chef Vojtěch Filip erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht in der Vergangenheit bereits Gesetze wegen eben solchen unzusammengehörigen Anhängseln zurückgewiesen hat. Hier habe man ein Mega-Anhängsel, aber das habe offenbar nicht gestört, so Filip, der aber ankündigte, die Entscheidung akzeptieren zu wollen.
Sozialdemokraten-Chef Jiri Paroubek richtete den Blick unterdessen schon wieder in die Zukunft: Innerhalb kurzer Zeit, so kündigte Paroubek an, werden die Sozialdemokraten deutlichen machen, welche Teile der Steuerreformen die im Falle Einer Regierungsübernahme rückgängig machen wollen.