Verfassungsgericht: Zahlt das Krankengeld ohne wenn und aber
Die Regierung Mirek Topolánek hat tief greifende Reformen versprochen. Obwohl sie im Abgeordnetenhaus eine knappe Mehrheit hat und sich auf zwei Abtrünnige aus der oppositionellen Sozialdemokratischen Partei verlassen muss, hat sie bis jetzt wichtige Teile der Reformen gegen die Opposition durchgesetzt. Nun hat aber erstmals das Verfassungsgericht der Regierung einen Strich durch die Rechnung gemacht.
„weil die Arbeitsnehmer in diesen drei Tagen die Versicherung und Arztgebühren zahlen müssen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Ab ersten Juli 2008 werden tschechische Arbeitnehmer gleich vom ersten Tag an wieder Krankengeld beziehen.
Die Regierung muss in den zwei Monaten bis dahin eine andere Lösung finden, wie sie den Schmarotzern im Sozialsystem beikommen will. Eine bessere Lösung sei aber schwer zu finden, wo doch die jetzige so gut funktioniere.
„Diese Maßnahme hat sich als sehr wirksam erwiesen. Die Zahl der kurzfristig Kranken ist enorm zurückgegangen“, sagte der christdemokratische Parteichef Jiří Čunek.
Premier Mirek Topolánek hat zwar das Urteil des Verfassungsgerichts akzeptiert, nachvollziehen kann er die Einwände gegen die bestehende Regelung aber nicht.„Diese Regelung ist in ganz Europa üblich und mich interessiert, was daran verfassungswidrig sein soll. Bereits in den ersten drei Monaten hat sich gezeigt, dass die Krankengeldzahlungen, die offensichtlich missbraucht wurden, um 20 Prozent gesunken sind.“
Genugtuung gibt es nun bei der Opposition, wie der sozialdemokratische Parteichef Jiří Paroubek sagte:
„Diese Regelung mit drei Tagen war das Schlimmste, was diese so genannte Reform beinhaltete.“