Verfassungsgericht: Staat muss Richtern rückwirkend Zusatzgehälter zahlen
Der tschechische Staat muss seinen Richtern rückwirkend für die erste Jahreshälfte 2004 ein 13. und 14. Monatsgehalt auszahlen. Das entschied heute das Verfassungsgericht in Brno / Brünn. In einem Sondergesetz waren den Richtern wegen Einsparungen im Staatshaushalt die zusätzlichen Monatsgehälter gestrichen worden. Das Gericht befindet noch heute darüber, ob Zahlungsverpflichtung den gesamten Zeitraum 2003 / 2004 umfasst. In diesem Fall würden die Nachzahlungen den Staatshaushalt rund 600 Mio. Kronen kosten, etwa 20 Mio. Euro.