Verfassungsgericht urteilt: Oberes Gericht in Prag hat Recht auf Meinungsfreiheit beschränkt
Das Obere Gericht in Prag hat das Recht auf freie Meinungsäußerung beschränkt, weil es einer Reporterin des Tschechischen Fernsehens auferlegte, sich für einen Bericht über die kommunistische Vergangenheit einer Richterin zu entschuldigen. Das hat heute das Verfassungsgericht in Brno / Brünn entschieden. Es gab der Beschwerde der Reporterin Recht und hat das Urteil des Oberen Gerichts kassiert.
1998 hatte Sarka Weberova in einer Reportage berichtet, dass die Richterin Stanislava Pichova vor 1989 Urteile in Prozessen gegen Dissidenten gefällt hat, die den damaligen Gesetzen widersprachen. Pichova hatte eine Gegendarstellung gefordert, die das Tschechische Fernsehen nach dem entsprechenden Urteil des Oberen Gerichts in Prag im Jahr 2004 auch ausgestrahlt hat. Sowohl Pichova als auch der Pressesprecher des Oberen Gerichts Jan Fort wollten das Urteil des Verfassungsgerichts nicht kommentieren.