Verfassungsgericht weist Beschwerde der Stadt Mikulov zur Dietrichstein-Familiengruft ab
Das tschechische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Mikulov / Nikolsburg in Südmähren wegen der Dietrichstein-Familiengruft abgewiesen. Die Beschwerde wandte sich gegen die Rückgabe der Gruft an die Erbin der Familie, Mercedes Dietrichstein. Zuvor hatte bereits der Oberste Gerichtshof die Berufung des Rathauses von Mikulov in dem Rechtsstreit abgewiesen.
Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Mercedes Dietrichstein, die heute in Argentinien lebt, und der Stadt läuft seit vielen Jahren. Es geht darin um mehrere Gebäude und rund 200 Grundstücke, die die Familie in der Enteignungswelle nach dem Zweiten Weltkrieg verloren hat. Bis auf die Gruft haben die Gerichte hierzulande alle Restitutionsansprüche der Dietrichsteins zurückgewiesen.