Jahrelanger Streit beigelegt: Dietrichstein-Gruft in Mikulov kehrt in Familienbesitz zurück
Im jahrelangen Streit um die Dietrichstein-Familiengruft in Mikulov / Nikolsburg gibt es ein rechtskräftiges Urteil. Das Kreisgericht in Brno / Brünn hat die Grabstätte der namensgebenden Adelsfamilie zugesprochen.
Mercedes Dietrichstein hat am Donnerstag einen wichtigen Erfolg vor dem Kreisgericht in Brünn verbuchen können. Mit einem rechtskräftigen Urteil wurde der Erbin jene Gruft zugesprochen, die den Namen ihrer Familie trägt. Das Kulturdenkmal befindet sich im südmährischen Mikulov. František Zelinka ist Kurator im dortigen Regionalmuseum, und in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks betonte er die Bedeutung der Grabstätte:
„Das Dietrichstein-Familiengrab ist eine bedeutende Dominante von Mikulov, ohne die man sich die Stadt gar nicht vorstellen kann. Sie befindet sich direkt auf dem Marktplatz. Das Gebäude war ursprünglich gar nicht als Gruft gedacht. 1624 legte der Olmützer Bischof Franz Seraph von Dietrichstein an dieser Stelle den Grundstein für die Loreto-Kapelle. Gut bekannt ist ja das Prager Loreto im Burgviertel. Aber der Bau in Mikulov war einer der ersten dieser Art auf böhmischem Gebiet, und nach seinem Vorbild wurde dann die Kirche in Prag gebaut.“
Die Familiengruft der Dietrichsteins wurde erst später in den Kirchenräumen angelegt. Zuletzt bestattete Mercedes Dietrichstein 2017 dort die Urnen ihrer Eltern.
Die Fürstin, 1932 geboren, verbrachte ihre Kindheit in Mikulov, bis die Familie 1944 zunächst nach Österreich und dann nach Argentinien auswanderte. Dort lebt die Erbin bis heute.
Die Besitztümer in Südmähren wurden nach Kriegsende durch die Beneš-Dekrete verstaatlicht. 2015 forderte Mercedes Dietrichstein erstmals deren Rückgabe ein. Dabei geht es nicht nur um die Familiengruft, sondern um fünf weitere Objekte und etwa 200 Grundstücke in Mikulov. Zunächst wurde die Klage der Fürstin vollständig abgelehnt. Im Falle der Grabstätte sah das Bezirksgericht in Břeclav / Lundenburg vergangenen Herbst aber tatsächlich das Recht auf Familien- und Privatleben verletzt. Gegen dieses Urteil legte die Stadt Mikulov dann Einspruch ein, der am Donnerstag aber nun abgewiesen wurde.
Anwesend war die hochbetagte Fürstin vor Gericht nicht. Ihre Anwältin Magdaléna Dvořáková Cilínková kommentierte jedoch nach der Verhandlung:
„Ich bin sicher, meine Klientin wird überglücklich sein, dass die Grabstätte nach so vielen Jahren und all den Bemühungen in die Hände der Familie zurückkehrt. Die heutige Entscheidung des Kreisgerichts beendet einen jahrzehntelangen unerwünschten Zustand.“
Nicht zufrieden ist hingegen die Stadtverwaltung, in deren Besitz die Dietrichstein-Gruft seit den 1990er Jahren war. Wie es heißt, wurden seitdem fast 70 Millionen Kronen (2,8 Millionen Euro) in den Erhalt des Denkmals investiert. Nicht ausgeschlossen ist nun die Hinzuziehung einer höheren Rechtsinstanz. Anwältin Jana Bendová Marušková sagte zumindest am Donnerstag:
„Wir lehnen die heutige Entscheidung des Berufungsgerichts und damit auch das Gerichtsurteil aus erster Instanz ab. Die Beratungen über das weitere Vorgehen beginnen mit der Zustellung des Urteils und dessen Begründung sowie einer Konsultation mit meinem Klienten.“
Bisher ist das Familiengrab für die Öffentlichkeit zugänglich, und es werden kommentierte Führungen angeboten. Ob das so bleibt, sei nach der Gerichtsentscheidung nun unklar, so Zelinka:
„Wir werden sehen, ob die Fürstin den Ort als Trauerstätte behandeln und den Zutritt zur Gruft eher beschränken will oder ob die aktuelle Regelung beibehalten wird. Dies ist abhängig davon, wer die Gruft künftig verwalten und sich um sie kümmern wird. Denn die Fürstin lebt in Argentinien, und das ist ziemlich weit weg.“
Er hoffe aber, dass sich das Rathaus mit der Fürstin auf eine gute Lösung einigen werde, ergänzt der Historiker.
Die Dietrichsteins sind nicht das einzige Adelsgeschlecht, das mit dem tschechischen Staat oder mit hiesigen Stadtverwaltungen im Rechtsstreit liegt. Um einst konfisziertes Eigentum zurückzubekommen, laufen derzeit knapp 40 Verfahren, die etwa die Familien Liechtenstein, Czernin oder Colloredo-Mannsfeld eingeleitet haben.