Verfassungsgericht weist Beschwerde des Präsidenten gegen Beamtengesetz zurück
Das tschechische Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat am Donnerstag die Beschwerde von Präsident Miloš Zeman gegen das vom Parlament gebilligte Beamtengesetz zurückgewiesen. Das Staatsoberhaupt respektiere diese Entscheidung, sagte dessen Sprecher vor Journalisten. Premier Bohuslav Sobotka (Sozialdemokraten) wiederum begrüßte den Urteilsspruch. Diese Entscheidung sei logisch und verantwortungsbewusst, schrieb Sobotka über Twitter.
Präsident Zeman hatte seine Verfassungsbeschwerde im vergangenen November eingereicht. Es war eine umfassende Beschwerde, das Verfassungsgericht aber entsprach ihr lediglich in einem einzigen Punkt – es ließ einen Satz aus der Fassung zum Beamtengesetz streichen. Dieser Satz betraf die Systematisierung einiger Ämter. Er respektiere diese Streichung, denn er sehe sie aus verfassungsrechtlicher Sicht als begründbar an, bemerkte Premier Sobotka. Der Regierungschef konstatierte indes mit Freude, dass insbesondere der Beschwerdepunkt von Zeman abgeschmettert wurde, in dem er gefordert hatte, dass führende Vertreter der zentralen Staatsverwaltung das Recht haben sollten, gegen die Regierung zu opponieren.
Die Novelle zum Beamtengesetz wurde am 24. Oktober im Abgeordnetenhaus gebilligt. Dabei wurde das vorherige Veto des Staatspräsidenten überstimmt.