Keine Verfassungsklage gegen Präsident Zeman

Miloš Zeman

Staatspräsident Zeman entgeht einer Klage vor dem Verfassungsgericht. Diese wollten konservative Abgeordnete im Senat durchsetzen – wegen mutmaßlicher schwerer Vergehen gegen die Verfassung. Im Abgeordnetenhaus fand sich jedoch keine Mehrheit für den Vorstoß.

Miloš Zeman

Václav Láska  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Ende Juli haben die Senatoren ihren Entwurf einer Verfassungsklage gegen Staatspräsident Miloš Zeman ans Abgeordnetenhaus geschickt. Einer der Initiatoren war damals der konservative Senator Václav Láska. Er verteidigte den Text nun auch am Donnerstag im Unterhaus des Parlaments:

„Der Senat sieht die Verfassungsklage als letzte mögliche Lösung. Schon früher hat er versucht, das verfassungsfeindliche Gebaren des Präsidenten durch Beschlüsse zu korrigieren. Der Präsident hat sie alle ignoriert, und sie waren ihm nicht einmal eine Reaktion wert. Geschweige denn, dass er sich irgendetwas davon zu Herzen genommen hätte. Die Beschlüsse hatten sprichwörtlich gesagt dieselbe Wirkung, wie wenn man ein ‚Nilpferd mit einer Stecknadel piksen‘ würde.“

Miroslava Němcová  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
In acht Punkten sehen die Senatoren massive Verfassungsbrüche durch das Handeln des Präsidenten. Das reicht von der Ablehnung von Ministern, über eine mutmaßliche Einflussnahme auf die Justiz bis hin zur Missachtung der außenpolitischen Grundsätze der Regierung. Außerdem wird Zeman ein schleichender Umbau Tschechiens zu einer Präsidialrepublik vorgeworfen. Unterstützung fand die angestrebte Verfassungsklage bei Politikern der bürgerlich-liberalen Parteien in der Opposition. Miroslava Němcová sitzt für die Bürgerdemokraten im Abgeordnetenhaus:

„Aus meiner Sicht beteiligt sich Milos Zeman wirklich an einer Zerstörung der Verfassung. Er handelt absichtlich, zielsicher, widerholt und grundsätzlich so, dass er das Abgeordnetenhaus schwächt.“

Alena Schillerová  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Am Donnerstagabend sprachen sich am Ende nur 58 Parlamentarier für den Vorschlag des Senats aus. 120 Stimmen wären aber notwendig gewesen. Der Abstimmung war eine mehrstündige und hitzige Debatte vorausgegangen. Gegen die Klage waren die Kommunisten, die Rechtspartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) sowie ein großer Teil der größten Regierungspartei Ano von Premier Andrej Babiš. Der Ano-Fraktionschef Jaroslav Faltýnek sieht in der Klage einen politischen Feldzug gegen Präsident Zeman:

„Hier sprüht es nur so vor lauter Hass gegenüber dem Präsidenten, dass ich schon ganz nass davon bin.“

Finanzministerin Alena Schillerová sieht in dem ganzen Streit nur verlorene Mühen:

Kateřina Valachová  (Foto: ČTK / Michal Kamaryt)
„Ich habe viele Reaktionen auf die ganze Angelegenheit bekommen. Die Leute fragen sich, warum für solche Debatten so viel Zeit der Abgeordneten und so viele Steuergelder verschwendet werden. Eine Rückmeldung will ich zitieren: ‚Das alles ist Dreck vom der Opposition und dem Senat‘.“

Die mitregierenden Sozialdemokraten hatten sich der Stimme enthalten. Immerhin stehen sie auf Kriegsfuß mit Zeman, da dieser sich mehrfach geweigert hat, Minister der Partei zu ernennen. Warum sich die Sozialdemokraten der Klage aber trotzdem nicht anschließen wollten, erläutert die ehemalige Bildungsministerin und jetzige Abgeordnete Kateřina Valachová:

„Die Vorwürfe gegen den Präsidenten in der Klage lesen sich teilweise wie eine Liste von lediglich ideologisch anderen Meinungen. Die meisten Punkte hält unsere Fraktion nicht für einen Bruch und schon gar nicht für eine schwerwiegende Verletzung der Verfassung. Auch wenn sich die Sozialdemokraten mit einigen ideologischen Punkten des Vorstoßes identifizieren können, finden wir nicht, dass eine solche Klage das adäquate Mittel zur Durchsetzung von Positionen ist. Das bleiben in einer parlamentarischen Demokratie nach wie vor die Wahlen.“

In Tschechien wird seit 2012 das Staatsoberhaupt direkt vom Volk bestimmt. Präsident Zeman selbst lehnt jegliche Kritik ab und beharrt darauf, dass alle seine Schritte in Einklang mit der Verfassung stehen. Den Vorstoß des Senats bezeichnete er als „verfassungsrechtlichen Analphabetismus“.