Verfassungsgericht bekräftigt „Lex Babiš“

Andrej Babiš (Foto: ČTK / Michal Kamaryt)

Das Verfassungsgericht hat die Klagen gegen das Gesetz über Interessenskonflikte zurückgewiesen, diese Rechtsnorm wird auch als „Lex Babiš“ bezeichnet. Staatspräsident Miloš Zeman und eine Abgeordnete der Regierungspartei Ano hatten die Aufhebung einiger Teile des Gesetzes gefordert.

Andrej Babiš  (Foto: ČTK / Michal Kamaryt)

Pavel Rychetský  (Foto: ČTK / Igor Zehl)
Fast drei Jahre lang dauerte das Warten auf das Urteil des Verfassungsgerichts. Am Dienstag wurde es gesprochen. Der Antrag auf eine Aufhebung von Teilen des Gesetzes werde zurückgewiesen, gab der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Pavel Rychetský, bekannt. Die Einwände seien irrelevant, hieß es.

Die Gesetzesnovelle über Interessenskonflikte ist Anfang 2017 in Kraft getreten. Sie verbietet Regierungsmitgliedern den Besitz von Medienunternehmen. Außerdem dürfen Firmen von Regierungsmitgliedern nicht bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden.

Staatspräsident Miloš Zeman glaubte jedoch, dass die Regelungen gegen das in der Verfassung garantierte Verbot von Diskriminierung verstoßen. Deswegen reichte er eine Verfassungsklage ein. Sein Sprecher Jiří Ovčáček begründete dies damals mit folgenden Worten:

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„Jedes im Gesetz verankerte Recht, im gegebenen Fall das Recht, sich um einen öffentlichen Auftrag, einen Investitionsanreiz oder Fördergeld zu bewerben, muss ohne Diskriminierung gewährleistet sein. Dazu gehört unter anderem auch eine Diskriminierung aufgrund von Eigentum oder der öffentlichen Stellung.“

Außer dem Staatspräsidenten wandte sich auch eine Gruppe von 44 Abgeordneten, mehrheitlich von der Partei Ano, wegen des Gesetzes an das Verfassungsgericht. Sie argumentierten, dass Gesetz greife auf unangemessene Weise in die Eigentumsverhältnisse der Regierungsmitglieder ein und schränke ihr Recht auf Unternehmertum ein.

Noch vor der Urteilsverkündung äußerte sich der Verfassungsrechtler Jan Kudrna, er ist Mitglied des Legislativrates der Regierung. Kudrna bezeichnete die Einwände als irrelevant:

„Der Schutz des Eigentumsrechts wird durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Ich möchte im Gegenteil auf den Artikel 70 der Verfassung hinweisen. Dort steht: Ein Regierungsmitglied darf keine Tätigkeiten ausüben, die im Widerspruch zustehen zur Funktion, wobei Details in einem Gesetz festgelegt werden.“

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Da auch der damalige Finanzminister und heutige Premier Andrej Babiš (Partei Ano) von dem Gesetz betroffen ist, erhielt es bald den Namen „Lex Babiš“. Aufgrund der neuen Regelungen überführte der Ano-Politiker seine Firmen Agrofert und SynBiol sowie seinen Medienkonzern Mafra an Treuhandfonds.

Zum jüngsten Urteil des Verfassungsgerichts sagte Babiš, für ihn werde sich dadurch nichts ändern:

„Ich respektiere es, halte es aber für absurd. Ich habe mich immer an das Gesetz gehalten und werde auch weiter unsere Gesetze achten.“

Der Staatspräsident ließ wissen, er freue sich, dass das Verfassungsgericht nach langer Zeit endlich das Urteil zum Lex Babiš gesprochen habe. Zeman werde diesen Beschluss respektieren, übermittelte Sprecher Ovčáček die Reaktion des Staatsoberhauptes. Politiker der Oppositionsparteien haben den Beschluss begrüßt.