Verfassungsgericht weist Beschwerde eines „scherzenden“ Haters zurück
Hasskommentare im Netz müssen in einer demokratischen Gesellschaft bekämpft werden, in ernsthaften Fällen auch auf einem strafrechtlichen Weg. Dies stellte das Verfassungsgericht fest. Mit seinem Beschluss wies es die Beschwerde des Mannes zurück, der einen Hasskommentar unter das Foto der Erstklässler von einer Grundschule in Teplice / Teplitz schrieb. Der Mann wurde zuvor mit 16 Monaten Gefängnis auf Bewährung bestraft. Die Klasse in der Grundschule besuchten überwiegend Roma-Kinder und arabische Kinder.
Laut dem Urteil des Obersten Gerichts handelte es sich um einen Hasskommentar, der nicht für „schwarzen Humor“ gehalten werden kann. Der Anwalt des Verurteilten machte in der Verfassungsbeschwerde darauf aufmerksam, dass der Kommentar als ein „Scherz“ gemeint worden war. Dem Verfassungsgericht zufolge erklärte die Justiz jedoch ausführlich und logisch, dass es sich um Hate Speech handelte, also einen Kommentar, der zum Hass aufwiegelte, konkret gegen eine Gruppe von Kindern, die nicht zum tschechischen Ethnikum gehörten.