Verfassungsgericht weist Klage wegen Luftverschmutzung ab

Der tschechische Staat muss keine Entschädigungen für zu schlechte Luft zahlen. Eine Frau aus Ostrau scheiterte am Dienstag mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht. Ihrer Ansicht nach habe Tschechien in den vergangenen Jahren keine konkreten Maßnahmen für eine bessere Luftqualität ergriffen. Das Gericht lehnte die Klage als unbegründet ab.

Die Klägerin hatte zunächst beim Umweltministerium einen Antrag auf Schadenersatz gestellt. Im Ostrauer Stadtteil Radvanice seien die Grenzwerte für Feinstaub über einen längeren Zeitraum deutlich überschritten worden. Die Bürgerin kritisierte, dass es kein staatliches Programm gegen die Luftverschmutzung gebe. In der Stadt Ostrava und im Kreis Mährisch-Schlesien ist die Luftqualität wegen der dortigen Schwerindustrie landesweit am schlechtesten.