Verwaltungsabsurdität des Jahres verliehen

Zum siebten Mal in Folge wurde der Preis für die Verwaltungsabsurdität des Jahres verliehen. Die Liste wird jährlich von einer Vereinigung mehrerer Firmen erstellt und soll besonders unsinnige Verwaltungsvorschriften aufzeigen. Die Pflicht für Bands und Musiker, ihre geplanten Lieder 20 Tage vor dem Auftritt bei der staatlichen Verwaltung für Autorenrechte vorzulegen, schaffte es dieses Jahr auf den ersten Platz der Liste. Bei Auftritten ist es den Musikern so nicht möglich, Wünsche aus dem Publikum zu erfüllen. Das Kulturministerium verteidigte die Vorschrift damit, dass die Autoren der Lieder sonst nicht rechtzeitig ihre Honorare erhalten würden.