Vorsitzende der Ethik-Kommission: Bestimmte Bereiche der Reproduktionsmedizin müssen noch durch Gesetz geregelt werden
Nachdem die tschechischen Bürger im Volksentscheid über den EU-Beitritt des Landes ihr klares "Ja" gesagt hatten, ist die Anpassung der tschechischen Gesetze an die Legislative der Europäischen Union noch viel aktueller als bislang geworden. Ob und in wieweit die tschechischen Gesetze im medizinischen Bereich und vor allem im Bereich der Bioethik den EU-Normen entsprechen, danach fragte Martina Schneibergova von Radio Prag die Vorsitzende der Ethik-Kommission des tschechischen Gesundheitsministerium, Dr. Dagmar Pohunkova. Dr. Pohunkova ist u. a. auch Delegierte bei der Bioethik-Kommission des Europarates. Über den aktuellen Stand der tschechischen Legislative im erwähnten Bereich sagte sie:
"Wir haben eben schon ein Gesetz vorbereitet eben, was die medizinische Versorgung anbelangt und dort sind Paragrafen auch über künstliche Befruchtung und es ist dort ein Klonverbot - ein Verbot reproduktiven Klonens, es ist dort ein Verbot von Embryonenerzeugung in Vitro zu Forschungszwecken. Wir haben kein einheitliches Forschungsgesetz. Diese Vorschriften sind in verschiedenen Gesetzen zerstreut, aber sie sind schon kompatibel mit den europäischen Normen. Wir haben ein ganz neues Arzneimittelgesetz. Das ist sehr komplett gemacht und sehr streng, mit allen Prüfungen der Medikamente. Wir haben ein gutes Transplantationsgesetz. Das ist auch kompatibel mit den europäischen Vorschriften und wir müssen jetzt eben diese Dinge um die Reproduktionsmedizin verbessern. Wir haben noch eine Schuld - und das ist das Gesetz über Fortbildung von Ärzten und medizinischen Fachkräften.
Das muss für die Union umgearbeitet werden, damit man mobil ist, damit die Arbeitskräfte mobil sind, damit die Diplome anerkannt werden. Das Gesetz, das jetzt vorbereitet wurde, ist nicht durch das Parlament gekommen. es wurde zurückgegeben, man muss es wieder umarbeiten. Ich weiß nicht, was den Abgeordneten nicht gefallen hat. Das ist noch so eine Schuld."
"Sie haben die künstliche Befruchtung erwähnt. Die ist normalerweise erlaubt - unter welchen Bedingungen muss sie durchgeführt werden?"
"Die ist erlaubt. Wir haben mehrere Kliniken, die spezialisiert und technisch ausgestattet sind und ein sehr tüchtiges Personal haben. Drei Versuche werden von der Krankenkasse bezahlt, wenn es nicht gelingt, müssen es dann die Antragsteller selbst bezahlen. Im Augenblick ist es nur bei Vermählten, bei Ehegatten oder einer eheähnlichen Gemeinschaft erlaubt. Es ist nicht erlaubt eine Samenentnahme von einem Verstorbenen - man muss den Samen zu Lebzeiten des Spenders nehmen. Man kann mehrere Embryonen in Vitro erzeugen, die werden tiefgefroren, und jetzt ist die Debatte bei uns darüber, wie viele Embryonen erzeugt werden dürfen, was mit ihnen geschehen soll und wem sie gehören. Das ist noch nicht gesetzlich geregelt und darüber werden wir jetzt diskutieren. Preimplantationsdiagnostik ist weder verboten, noch erlaubt und sie wird durchgeführt, aber nicht von der Krankenkasse bezahlt. das ist also so etwas Teueres und Exquisites."
"Es wird auf Wunsch der Mutter durchgeführt?"
"Ja, auf Wunsch der Eltern oder der Frau oder Zeuger des Embryos, aber ich weiß nichts Näheres darüber, denn wir haben im Augenblick keine zentrale Evidenz über diese Vorgänge und wir möchten sie im Gesetz streng regulieren."