Wird das für die Rückerstattung an die Kirchen bestimmte Eigentum in einem Sondergesetz aufgelistet?
Koalitionspolitiker werden möglicherweise auf die Idee zurückgreifen, ein Sondergesetz zu verabschieden, in dem das für die Rückerstattung an die Kirchen bestimmte Eigentum explizit aufgelistet würde. Wie die Montagausgabe der Wirtschaftszeitung Hospodárské noviny berichtet, wird diese Möglichkeit erneut von der Koalition erwogen, obwohl sie schon einmal auf Widerstand von Würdenträgern der Kirche stieß. Das Blatt beruft sich in diesem Zusammenhang auf den Vizepremier Petr Mares, der einräumte sich dessen bewusst zu sein, dass die vorige tschechische Regierung bei diesem Lösungsvorschlag erfolglos war. Man wolle im Kabinett über weitere Möglichkeiten der Kirchenfinanzierung sowie über die Prinzipien der Eigentumsrückgabe und ein Gesetz zur Auflistung entsprechenden Eigentums diskutieren, zitiert die Hospodárské noviny Petr Mares.