Zulassung zur Präsidentschaftswahl: Einige abgelehnte Bewerber planen Einspruch
Nachdem das Innenministerium am Freitag die zugelassenen Kandidaten zur Präsidentschaftswahl in Tschechien bekanntgegeben hat, haben einige der abgelehnten Bewerber angekündigt, Einspruch einzulegen. Einen entsprechenden Schritt kündigten Karel Diviš, Karel Janeček und Tomáš Březina an. Das Innenministerium beanstandete in ihren Fällen, dass die Unternehmer nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von mindestens 50.000 Unterschriften eingereicht hätten. So hätte etwa Karel Diviš zwar über 61.000 Unterschriften eingehändigt, die Fehlerquote bei den vom Ministerium durchgeführten Proben habe jedoch bei bis zu 20 Prozent gelegen, sodass nur 49.884 Signaturen zugelassen wurden. Diviš brachte jedoch, wie auch seine Mitstreiter Janeček und Březina, Zweifel an der ermittelten Fehlerquote an.
Die Wahlen zum tschechischen Staatsoberhaupt finden im Januar kommenden Jahres statt. Von den 21 fristgerecht eingegangenen Anträgen hat das Innenministerium am Freitag neun zu den Wahlen zugelassen, darunter auch alle aussichtsreichsten Kandidaten.