Zweisprachige Namen der Gemeinden mit mehr als 10prozentigem Anteil der Minderheitsbevölkerung

Die Rechte der nationalen Minderheiten in der Tschechischen Republik werden erweitert. Was ein neues diesbezügliches Gesetz bringt, das erfahren Sie im folgenden Beitrag von Markéta Maurová.

Die nationalen Minderheiten in der Tschechischen Republik können zweisprachige Namen von Gemeinden und Straßen nutzen. Sie können auch auf Behörden ihre Sprache sprechen. Weiterhin sind sie berechtigt, auf Angelegenheiten, die sie betreffen, Einfluss zu nehmen. Dies folgt aus einem neuen Gesetz über nationale Minderheiten, das am Dienstag das Abgeordnetenhaus endgültig verabschiedet hat. Das Gesetz reagiert auch auf die Novelle der Haushaltsregeln, bei der Finanzierung der Programme für nationale Minderheiten. Vizepremier Pavel Rychetsky dazu:

"Wir müssen jetzt eine Regierungsanordnung vorbereiten, durch die Subventionen für Theater, Museen, Presse usw. der nationalen Minderheiten geregelt werden. Ich möchte, dass diese bis zum Jahresende fertig und veröffentlicht wird." Die Norm definiert die nationale Minderheit als eine Bevölkerungsgruppe, die auf dem Territorium der Tschechischen Republik lebt und sich in ihrer ethnischen Herkunft, Sprache, Kultur und ihren Traditionen unterscheidet. Neu wird im Gesetz auch das Statut des Regierungsrates für nationale Minderheiten festgelegt. An der Spitze dieses Organs soll ein Minister stehen, alle Nationalitäten werden dort vertreten sein. Der Rat soll ein Beratungsorgan sein, der aber u.a. auch die Geldverteilung z.B. zur Unterstützung der Minderheitsmedien vorschlagen wird.

Um die oben genannte zweisprachige Benennung ihrer Gemeinden und Behörden können diejenigen Orte ersuchen, in denen die nationale Minderheit 10 Prozent der Bevölkerung ausmacht. Zudem müssen 40 Prozent der Angehörigen dieser Minderheit eine diesbezügliche Initiative unterstützen. Aus diesem Grund ist diese Frage nur in der nordmährischen Region aktuell, wo eine starke polnische Minderheit lebt. Wie die Volkszählung zeigte, handelt es sich im Mährisch-Schlesischen Landkreis um etwa 30 Gemeinden; zur polnischen Nationalität bekannten sich dort insgesamt 38.249 Leute. Andere Minderheiten sind in Tschechien nicht so stark vertreten.