35 Jahre nach Niederschlagung des Prager Frühlings: Freispruch für zwei ehemalige Funktionäre
Die beiden ehemaligen kommunistischen Funktionäre Milous Jakes und Jozef Lenart waren im Zusammenhang mit der Niederschlagung des Prager Frühlings wegen Landesverrats angeklagt. Das Urteil des Oberen Gerichts lautete am Donnerstag: Nicht schuldig. Hören Sie Einzelheiten von Gerald Schubert:
Der konkrete Vorwurf: An jenem 21. August, also an dem Tag, an dem die Panzer der Warschauer-Pakt-Truppen nach Prag rollten und die von der damaligen tschechoslowakischen Regierung mitgetragene Reformbewegung niederwalzten, sollen Jakes und Lenart an einem Treffen in der sowjetischen Botschaft teilgenommen und dort die Einsetzung einer sowjetfreundlichen Arbeiter- und Bauernregierung unterstützt haben. Diese hätte dann den Einmarsch im nachhinein legitimieren sollen. Und: Es seien auf jener Besprechung auch bereits Posten in dieser Regierung vergeben worden. Beide Angeklagten haben stets zugegeben, damals in der Botschaft dabei gewesen zu sein, verräterische Absicht habe dahinter jedoch nicht gestanden. Milous Jakes zur Versuchten Installierung einer Arbeiter- und Bauernregierung::
"Einen solchen Vorschlag gab es zwar vonseiten des sowjetischen Botschafters. Aber alle Anwesenden, das heißt die Vorstandsmitglieder des Parteisekretariats, lehnten diesen Vorschlag ab. Und sie wollten auch nicht Mitglieder einer solchen Regierung sein."
Dieser Darstellung hatte das Gericht letztlich keine ausreichenden Beweise entgegenzusetzen. Der Vorsitzende des Berufungssenats wies in der Urteilsbegründung darauf hin, es sei nicht Aufgabe des Gerichtes, die Ereignisse des Jahres 1968 zu bewerten, sondern nur das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Beweismaterial. Und hier gab es eben keine eindeutigen Belege dafür, dass Jakes und Lenart mit ausländischen Mächten kooperiert und damit gegen die legitime tschechoslowakische Regierung gearbeitet hätten.
Jan Srb vom Amt für Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus sieht jedoch die Probleme in der Causa bereits im grundsätzlichen Unwillen der untersuchenden Behörden, sich mit den Vorgängen des Jahres 1968 ordentlich zu beschäftigen:
"Der Fall wurde auf Antrag des Staatsanwaltes und letztlich des Gerichts mehrmals zurückgewiesen, immer wieder mussten die Akten ergänzt werden. Immer erst wenn das Gericht sagte, dies und das müssen wir noch ergänzen, dann wurde das ergänzt. Ich spüre hier wirklich eine gewisse Unlust und einen Unwillen, sich mit dem Jahr 1968 auseinander zu setzen, und die Angelegenheit des Landesverrats als solche zu lösen."
Berufungsmöglichkeit gegen das Urteil gibt es nun keine mehr. Der Staatsanwalt könnte nur noch Beschwerde beim Obersten Gericht in Brno / Brünn einlegen.