Ab Juli in Tschechien erleichterte Bedingungen für Änderung des Geschlechtseintrags
Eine geschlechtsangleichende Operation oder Hormonbehandlung wird ab Juli in Tschechien nicht mehr Bedingung sein, um den Geschlechtseintrag in Ausweisdokumenten ändern zu lassen. Das hiesige Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Anleitung für Mitarbeiter herausgegeben, die ein Urteil des Verfassungsgerichtes vom vergangenen Jahr umsetzt. Dies hatte befunden, dass ein erzwungener chirurgischer Eingriff der Menschenwürde widerspreche.
Nach dem Gerichtsspruch wurden die fraglichen Passagen im Gesetz für spezifische Gesundheitsdienste gestrichen. Demzufolge bleibt als Bedingung für eine Änderung des Geschlechtseintrages in Tschechien nur die Transsexualismus-Diagnose eines Facharztes.